Psychische Gefährdungsbeurteilung
Das Thema Erhalt psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz ist aus zwei Gründen wichtig:
- es handelt sich immer um den Gesundheitszustand von Menschen und
- Krankheitsausfälle aufgrund psychischer Beanspruchung ist für eine Organisation sehr teuer, kann sogar den Unternehmenserfolg gefährden!
Gemäß § 5 des Arbeitschutzgesetzes (ArbSchG) ist eine Organisation (jede, die Mitarbeiter:innen beschäftigt!) dazu verpflichtet die gegebenen Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Hierunter zählt auch Absatz 3 Punkt 6: psychische Belastungen bei der Arbeit (§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen).
Die WHO definiert Gesundheit als einen Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen.
Psychische Gesundheit als einen Zustand des Wohlbefindens, in dem eine Person ihre Fähigkeiten ausschöpft, die normalen Lebensbelastungen bewältigt, produktiv arbeitet und einen Beitrag zu ihrer Gemeinschaft leistet (RKI).
Ich unterstütze bei folgenden Themen:
- Verdeutlichung des Themas im Unternehmen - weshalb ist die Gefährdungsbeurteilung und damit der Erhalt der psychischen Gesundheit von Angestellten wichtig?
- Unterstützung von Akteuren beim internen Wissensaufbau sowie der Kommunikation im Unternehmen
- Konzeptentwicklung - welche Vorgehensweise ist für Ihre Organisation passend (qualitatives, quantitatives, subjektives oder objektives Verfahren)?
- Ermittlung des Ist-Zustandes - welche Einflussfaktoren existieren in Ihrem Unternehmen (positiv, als auch negativ)?
- Maßnahmenaufstellung - welche Ansätze unterstützen den Erhalt der psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen?
- Maßnahmenbegleitung - ich unterstütze bei den Themen: Burnout-Prävention, Kommunikation und individuelle Entwicklung
- Evaluation und Dokumentation - wie ist die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen (Folgeanalyse) und wie sollte das Verfahren dokumentiert werden?
Analyseverfahren
Es gibt verschiedene Möglichkeiten psychische Gefahren zu identifizieren. Der Gesetzgeber gibt hier nichts vor. Es ist wichtig, dass Schritte gewählt werden, die passend für das Unternehmen sind und von den Betroffenen akzeptiert werden - Transparenz sowie ein offener Austausch sind hier essenziell. Die Plausibilität der Verfahrenswahl sowie Maßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle (Evaluation) sind zu dokumentieren.
Folgende Verfahren können gewählt werden (eine Kombination ist häufig sinnvoll):
- COPSOQ Fragebogen: standardisierter, anonymer und am Markt etablierter Fragebogen, wird von Betroffenen ausgefüllt und von Fachpersonal ausgewertet (Grobanalyse mit statistischer Auswertung, Voraussetzung: Mitarbeiter:innen sollte das Thema psychische Gefährdungsbeurteilung bekannt sein)
- Arbeitssituationsanalyse (ASITA): Erhebung auf Teamebene im Workshopformat, Moderation durch externe Person, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen steht im Fokus (Feinanalyse, kann auch außerhalb einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden)
- Beobachtungsinterview: Untersuchung der Arbeitsabläufe der Beschäftigten durch Fachpersonal, teilweise werden tätigkeitsbezogene Fragen von den Beschäftigten selbst beantwortet, objektive als auch subjektive Anteile ("on the Job"-Analyse), INQA Beobachtungsbogen & Maßnahmenplan